Europæiske - Ferienhausmieter - Versicherung

Wenn Sie ein Ferienhaus bei Klitferie mieten, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung durch die Europæiske Rejseforsikring A/S kaufen, deren Deckung vor und während des Aufenthalts gilt, falls Sie selbst erkranken oder wegen ernsthafter Erkrankung in der Familie von Mietvertrag zurücktreten müssen. Die Prämie der Rücktrittsversicherung beträgt 8% des Mietbetrages 2022. Sie kann bei Annullierung des Mietvertrages nicht zurückgezahlt werden.

EUROPÆISKE - FERIENHAUSMIETER- VERSICHERUNG

Abbestellungs- und Hausrats-Haftpflichtversicherung

Versicherungsbedingungen Nr. 391A, 3. version – Nachtrag zum dänischen Versicherungsvertragsgesetz

1 UMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

Die Versicherung besteht aus folgenden Deckungen:
• Abbestellung bzw. Unterbrechung des Mietverhältnisses/ der Pauschalreise bei einem akuten Krankheitsfall, Unfall oder Todesfall (vgl. Ziffer 2) und
• Haftpflicht für Schäden am Hausrat (vgl. Ziffer 3).

1.0 Versicherte Personen
Die in der Mietbestätigung bzw. im Mietvertrag angeführten Personen, die nachfolgend als Versicherte bezeichnet werden.

1.1 Versicherungsperiode
Abbestellung (Ziffer 2): Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlung des Depositums bzw. des Mietzinsbetrages an das Vermietungsbüro und dauert bis zum Anfang der Mietperiode/Pauschalreise.Die Versicherung deckt eine Unterbrechung der Mietperiode/der Pauschalreise (aus den unter Ziffer 2 angeführten Gründen) und beinhaltet Haftpflicht für Schäden am Hausrat (Ziffer 3). Auch wenn die Mietperiode sich auf zwei oder mehrere Mietperioden in derselben Wohnung verteilt, gibt es nur eine Versicherungsperiode.

2 ABBESTELLUNG ODER ABBRUCH DESMIETVERTRAGS.

2.0 Versicherungssumme
Der Preis des Mietvertrags/der Pauschalreise exklusive der Versicherungsprämie.

2.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz besteht, wenn die Mietperiode/ die Pauschalreise wegen der unten angeführten Fälle storniert oder abgebrochen werden muss:
a) Todesfall oder ein ernsthafter, akuter Krankheitsfall oder ein Unfall, der eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder dergleichen für den Versicherten oder dessen Ehegatten oder Lebensgefährten, dessen Eltern, Geschwister oder Kinder erforderlich macht.
b) Feuer oder Einbruch in die Privatwohnung oder das Unternehmen des Versicherten unmittelbar vor der Abreise.
c) eine unerwartete Kündigung des Versicherten von Arbeitgeberseite oder
d) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person nach einer unerwarteten Kündigung, damit der Versicherte den Urlaub in der Mietperiode/ während der Pauschalreise nicht antreten kann.

2.2 Umfang des Versicherungsschutzes Abbestellung
Die Versicherung deckt den Teil des Mietzinses des Versicherten, auf den der Vermieter im Falle der Abbestellung des Aufenthalts/ der Pauschalreise während der Versicherungsperiode Anspruch hat.

Abbruch
Die Versicherung deckt die Zahlung des Versicherten in der Periode, in welcher der Aufenthalt/ die Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, d.h. ab dem Tag, an dem der Versicherte die Ferienwohnung verlassen hat.

2.3 Es gelten die folgenden Ausnahmen – vgl. Ziffer 4.1
Es besteht kein Versicherungsschutz, sofern der Krankheitsfall oder Unfall, der die Abbestellung bzw. den Abbruch der Mietperiode verursacht, beim Abschluss der Versicherung schon besteht und wenn ein angemessener Behandlungsbedarf vor Beginn der Mietperiode schon zu erwarten war.

2.4 Selbstbeteiligung
Bei jedwedem Abbruch der Mietperiode/ der Pauschalreise ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % des restlichen Mietzinsbetrags zu leisten.

2.5 Sonderbedingungen
Wenn die Person, welche die Abbestellung bzw. den Abbruch verursacht, schon ihr 75. Lebensjahr vollendet hat, so beschränkt sich die Schadensersatzpflicht der Versicherungsgesellschaft auf ein Maximum von DKK 10.000 pro Mietverhältnis, auch wenn die Versicherungssumme höher ist.

2.6 Verhalten im Schadenfall
Bei jeglichem Schadensfall ist die versicherte Person verpflichtet, dem Vermiertungbüro den Schaden sofort zu melden.

Krankheit/ Unfall/Tod
Eine Voraussetzung für die Schadensersatzpflicht der Europæiske ist, dass der Versicherte vom behandelnden, örtlichen Arzt eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose besorgt, und dass der Versicherte auf Verlangen dem Facharzt der Europæiske Zugang zu allen relevanten Krankenberichten, auch zu jenen über den früheren Krankheitsverlauf, gewährt. Im Falle von Abbruch der Mietperiode muss der Versicherte den örtlichen Arzt vor der Abreise konsultieren.

Feuer oder Einbruch
Im Falle von Feuer oder Einbruch muss ein Polizeibericht beigefügt werden.

Arbeitslosigkeit
Im Falle von Arbeitslosigkeit muss der Versicherte der Gesellschaft eine Kopie des Kündigungsschreibens zukommen lassen.Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses muss eine Kopie des Arbeitsvertrages eingereicht werden.

3 HAFTPFLICHT FÜR SCHÄDEN AM HAUSRAT

3.0 Versicherungssumme
Die Versicherung deckt ein Maximum von DKK 50.000 für Schäden am Hausrat, die während der Versicherungsperiode entstanden sind. Besonderer, privater Hausrat wird um maximal DKK 10.000 je Versicherungsfall gedeckt.

3.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Die Versicherung deckt die Schadensersatzpflicht, die der Versicherte laut dem Mietvertrag für die in der Versicherungsperiode angerichteten Schäden am Hausrat in der gemieteten Ferienwohnung übernimmt, einschliesslich der Schäden an Scheiben und Waschbecken.

3.2 Ausnahmen - vgl. ausserdem Ziffer 4.1
Ein Schadenersatz wird nicht geleistet für:
a) gewöhnlichen Verschleiss, Risse, Schrammen, Verschmutzung oder allmähliche Verringerung,
b) von dem Versicherten oder dessen Gästen begangenen Diebstahl,
c) Schäden, die von Hunden oder sonstigen Haustieren verursacht werden,
d) Schäden an Fahrrädern und Wasserfahrzeugen, einschliesslich Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks, sowie an den dazugehörigen Teilen,
e) Kosmetische Schäden an Spülbecken, einschliesslich an Spabädern und Whirlpools
f) Schäden an Schwimmbädern und dem darin enthaltenen Wasser

3.3 Berechung des Schadensersatzes
Im Falle von totalbeschädigten Hausratsgegenständen wird der Schadensersatz nach den folgenden Grundsätzen berechnet ( Sie haben erstmal eine Selbstbeteiligung in Höhe vom € 100 )
a) Gegenstände, die weniger als 2 Jahre alt sind und vor dem Eintritt des Schadens unbeschädigt waren, werden durch den Wiederbeschaffungspreis für entsprechende, neue Gegenstände ersetzt. Für Gegenstände, die über 2 Jahre alt sind, wird der Schadensersatz auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände (Antiquitäten für entsprechende Altgegenstände) berechnet, jedoch mit einem Abzug von 10 % pro angefangenes Jahr aufgrund des Alters der Gegenstände. Der Schadensersatz für diese Gegenstände wird minimum 20 % des Neuwertes betragen (Antiquitäten minimum 50 % des Wiederbeschaffungspreises).
b) Die Versicherungsgesellschaft hat die Wahl, die beschädigten Gegenstände reparieren zu lassen oder einen der Wertverringerung entsprechend Betrag auszuzahlen.
c) Die Versicherungsgesellschaft ist zur Leistung eines Schadensersatzes in natura berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

3.4 Anerkennung eines Schadensersatzanspruches:
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich nur zur Übernahme der von der Gesellschaft genehmigten Kosten. Eine Anerkennung oder die Befriedigung einer Schadensersatzforderung durch den Versicherten verpflichtet nicht die Gesellschaft zum Ersatz.Durch die Anerkennung der Haftpflicht läuft der Versicherte Gefahr, die Schadenskosten selbst zahlen zu müssen.

3.5 Verhalten im Schadenfall:
Der Versicherte ist bei jeglichem Schadensfall verpflichtert, dem Vermietungsbüro den Schaden sofort zu melden.Schadenanzeige mit eventueller Dokumentation ist bei dem Vermietungsbüro einzureichen. Der Versicherte und der Vermieter müssen sämtliche Informationen, die der Aufklärung des Falles dienen können, bereitstellen. Wenn der Versicherte und der Vermieter bei einer anderen Gesellschaft einen Versicherungsschutz haben, ist dies der Europæiske mitzuteilen.

4 GEMEINSAME BEDINGUNGEN

4.1 Generelle Ausnahmen:
Die Versicherung deckt nicht Schadenfälle, die von nachstehenden Umständen herrühren, auf sie zurückzuführen bzw. durch sie entstanden sind:
a) vorsätzlich angerichtete Schäden und grobe Fahrlässigkeit,
b) Alkohol-, Narkotika- und/oder Medizinmissbrauch oder
c) selbstverschuldetes Berauschen oder Berauschen, das zur ursächlichen Wirkung eines entstandenen Schadens wird:

4.2 Versicherungssumme
Die in den Bedingungen aufgeführten Versicherungssummen und Teilsummen der einzelnen Deckungssummen machen die Grenze für die Haftpflicht der Europæiske bei allen Versicherungsereignissen aus, die während der Versicherungsperiode/der Pauschalreise eintreffen.

4.3. Doppelversicherung
Ersatzansprüche, die schon durch eine andere Versicherung gedeckt werden, werden von dieser Versicherung nicht erfasst.

4.4 Regress
Im Falle einer Auszahlung infolge dieser Reiseversicherung tritt Europæiske in alle Ihren Rechte in dem betreffenden Fall ein.

4.5 Berufungsinstanz
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherten und der Versicherungs-gesellschaft über den Ausfall eines Versicherungsfalles, und führt ein erneuter Antrag an die Versicherungsgesellschaft zu keinem befriedigenden Ergebnis, so hat der Versicherte die Möglichkeit einer Berufung bei der folgenden Berufungsinstanz: Ankenævnet for Forsikring, Anker Heegaards Gade 2, DK-1572 Kopenhagen V,
Tel.: (+45) 33 15 89 00 (10-13 Uhr).

Berufungen bei dieser Instanz sind auf einem Sonderformular und unter Entrichtung einer geringfügigen Gebühr einzubringen. Das benötigte Berufungsformular und die zur Entrichtung der Gebühr benötigte Postgirozahlkarte sind bei

a) Europæiske,
b) Ankenævnet for Forsikring,
c) der Auskunftsstelle Forsikringsoplysningen, Amaliegade 10, DK-1256 Kopenhagen K, Tel.: +45 33 13 75 55 (10-16 Uhr) erhältlich.

4.6 Gerichtsstand:
Klagen gegen Europæiske Rejseforsikring A/S sind vor dem Gericht Byretten oder dem Gericht Østre Landsret in Kopenhagen, Dänemark, zu erheben. Zwistigkeiten, die der hiesigen Versicherung entspringen müssen laut dem dänische Gericht entschieden werden.

4.7 Stempelsteuer:
Die Stempelsteuer wird laut §70 des dänischen Stempelgesetzes entrichtet.

4.8 Definitionen
In dieser Versicherung werden die nachstehenden Wörter wie folgt definiert:
• Akute Krankheit. Unter akuter, deckungs berechtigter Krankheit ist eine neuentstandene Krankheit, eine begründete ernsthafte Krankheit oder eine unerwartete Verschlimmerung einer bestehenden oder chronischen Krankheit zu verstehen.
• Hausrat. Unter Hausrat sind Gegenstände zu verstehen, die zur normalen Einrichtung eines privaten Hausrats gehört, einschliesslich Teppiche. Gebäude sowie Mauer, niet- und nagelfeste Bauteilen sind nicht Hausrat - ,jedoch wird Küchentischplatten als Hausrat betrachtet.
• Besonderer, privater Hausrat. Unter besonderen, privaten Hausrat sind Antiquitäten, Tonbandgeräte, Platten- und CD-Spieler und dgl. MP-3, Compact Disks und Mini Disks, Verstärker, Lautsprecheranlage, Kunstwerke, Gemälde, Musikinstrumente, Radio, DVD- und Fernsehgeräte und dazugehörige Komponenten sowie echte Teppich zu verstehen.
• Fensterscheiben und Spülbecken. Unter Fensterscheiben und Spülbecken sind alleine Schäden an dem Festerglas des Gebäudes, glaskeramischen Kochplatten, Klosettbecken, Zisternen, Waschbecken und Whirlpools sowie Badewannen zu verstehen.
Dies ist eine Übersetzung der Bedingungen des dänischen Versicherungsvertrages. Im Zweifelsfalle gelten die dänischen Originalbedingungen.

Die Versicherung ist bei
Europæiske Rejseforsikring A/S
Frederiksberg Allé 3
DK-1790 Kopenhagen Vabgeschlossen – Fernruf (+45) 33 25 25 25
(zwischen 9-16 Uhr)- Fax (+45) 33 27 82 77
E-Mail Adresse info@europaeiske.dk.