Gültig für Buchungen ab 1.1.2025

CODAN Reiserücktrittsversicherung

§ 1. Einleitende Bestimmungen

Geltend ab dem 13.05.2011

1.0 Wer ist versichert?
Versichert sind die in der Police/Prämienrechnung oder Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde. Hiernach die versicherte Person genannt.

1.1 Wann beginnt, und wann endet die Versicherung?
Die Versicherung deckt vom Zeitpunkt der Anzahlung bzw. der Einzahlung des Mietbetrages und dauert bis zum Anfang der Mietperiode. Das Urlaubs-Vollschutz-Paket (UVP) deckt bis zum Ende der Mietperiode.

 

§ 2. ReiseRücktrittskostenVollschutz ohne Selbsthalt (RRV)

2.0 In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Todesfall
  • Akut auftretende, schwere Krankheit/Unfallverletzung
  • Akut auftretende Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
  • Impfunverträglichkeit (die versicherte Person reagiert allergisch auf Impfstoffe)
  • Schwangerschaft
  • Akute Erkrankung/Unfallverletzung des Hundes der versicherten Personen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten
  • Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat
  • Verspäteter Reiseantritt bei akut auftretender Krankheit/ Unfallverletzung bei Angehöringen der versicherten Person.

Risikopersonen sind:

  1. Die Angehörigen der versicherten Person
  2. Einer der versicherten mitreisenden Personen
  3. Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
  4. Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige

 

2.1 Was ist durch die Versicherung gedeckt?

  1. Bei Nichtantritt der Reise deckt die Versicherung die Mietkosten, welche die versicherte Person dem Vermietungsbüro vertraglich zu zahlen hat
  2. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter Punkt 1 (In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?) genannten Gründe erstattet die Codan die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden, durch den Preis des Aufenthaltes pro Tag. Erst bei Ankunft nach 12.00 Uhr gilt der Tag als nicht in Anspruch genommen
  3. Bei verspätetem Reiseantritt wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet die Codan die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise entstanden wären.

 

2.2 Umstände im Schadensfall
Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht durch Codan ist, dass die versicherte Person:

  1. Bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise sofort storniert, um den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden
  2. Den Mietvertrag vom Vermietungsbüro an die Codan einreicht
  3. Ein ärztliches Attest mit der Diagnose des behandelten Arztes besorgt (bezahlt von der versicherten Person). Die versicherte Person hat die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und dem bei der Codan tätigen Arzt alle relevanten Arztberichte, hierunter auch die Krankengeschichte der versicherten Person, bereitzustellen. Bei Abbruch der Reise muss die versicherte Person an dem Aufenthaltsort vor der Abreise einen Arzt besuchen. Im Todesfall ist eine Kopie der Sterbebescheinigung einzureichen
  4. Beim Verlust eines Arbeitsplatzes den Kündigungsbrief einreicht
  5. Eine Bestätigung des Einverständnisses mit dem gebuchten Aufenthalt durch das Arbeitsamt sowie der neue Anstellungsvertrag als Beleg für das neue Arbeitsverhältnis durch Arbeitsaufnahme an die Codan sendet.
  6. Ein ärztliches Attest mit Diagnose vom Tierarzt besorgt. (Das Attest ist von der versicherten Person zu zahlen).
  7. Ausschluss: Vorausbezahlte Kosten für Hotel und Transport in Verbindung mit verspätetem Reiseantritt sind nicht von der Versicherung umfasst.

 

4. Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch aus einem unter § 2 Punkt 1 genannten Gründe der Versicherung deckt die von der versicherten Person geleistete Miete für die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden. Erfolgt der Abbruch nach 12.00 Uhr wird der Ersatz erst vom nachfolgenden Tag geleistet. Nicht in Anspruch genommene Transportleistungen werden auch ersetzt.

 

5. Allgemeine Bestimmungen

5.0 Beschwerdeausschuss
Wenn zwischen der versicherten Person und der Codan Streitigkeiten über den Versicherungsschutz entstehen sollten, und hat die versicherte Person erneut versucht, sich an Codan ohne befriedigendes Resultat zu wenden, kann die versicherte Person eine Beschwerde an den dänischen Beschwerdeausschuss für Versicherung (Ankenævnet for Forsikring) einreichen. Die Anschrift dieser Behörde lautet:
Ankenævnet for Forsikring Anker Heegaards Gade 2 DK-1572 Kopenhagen V T +45 33 15 89 00 (im Zeitraum 10.00 bis 13.00 Uhr).
Zur Einreichung einer Beschwerde an den Beschwerdeausschuss ist ein bestimmtes Beschwerdeformular auszufüllen und eine geringe Gebühr zu zahlen. Das Beschwerdeformular sowie die Zahlkarte zur Zahlung der Gebühr sind erhältlich bei:
a) Codan
b) Ankenævnet for Forsikring
c) Forsikringsoplysningen Die Anschrift lautet: Amaliegade 10 DK-1256 Kopenhagen K T +45 3313 7555 (im Zeitraum 10.00 bis 16.00 Uhr).

5.1 Gerichtsstand
Klage gegen die Codan kann am Wohnsitz der versicherten Person oder am Kopenhagener Amtsgericht (Københavns Byret) oder Landgericht (Østre Landsret), Dänemark, erhoben werden.
Bitte beachten Sie
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist das Vermietungsbüro unverzüglich zu benachrichtigen. Nach Feststellung Ihrer krankheitsbedingten Stornierung oder eines Hausratschadens, wird das Vermietungsbüro die Schadensanzeige an die Codan weiterleiten, die die Schadenbearbeitung übernimmt und eine eventuelle Entschädigung auszahlt.

5.2 Definitionen

Akut auftretende Krankheit / Unfallverletzung

Unter akut auftretender Krankheit / Unfallverletzung sind eine neu entstandene Krankheit / Unfallverletzung, begründeter Verdacht auf eine neu ent standene schwere Krankheit, oder eine unvorhersehbare Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit zu verstehen.

Hausrat
Unter Hausrat sind alle Gegenstände zu verstehen, die bewegbar sind und normalerweise zu dem Ferienhaus gehört, z.B. Musikanlagen, Fernsehgeräte, Video- und DVD-Systeme, Gemälde, nichtnagelfeste Lampen, Festnetztelefone, Gartengeräte, Küchengeräte sowie Teppiche

Fensterscheiben und Spülbecken

Unter Fensterscheiben und Spülbecken sind alleine Schäden am Fensterglas des Gebäudes, an glaskeramischen Kochplatten, Klosettbecken, Zisternen, Waschbecken und Whirlpools sowie Badewannen zu verstehen

Angehörige

Angehörige sind Ehepartner, Lebensgefährten /-innen, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefgeschwister oder Pflegegeschwister
Preis des Aufenthaltes pro Tag
Der Preis des Aufenthaltes pro Tag versteht sich als der Mietbetrag dividiert durch die Dauer des Aufenthaltes (der Tag der Abreise und der Tag der Heimkehr werden als ein Tag betrachtet).